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Festgesetzte Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdete Gebiete

Durch die unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte werden Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung festgesetzt und überschwemmungsgefährdete Gebiete bekannt gemacht. Der Datenbestand beinhaltet die dem LfULG durch die unteren Wasserbehörden übermittelten Daten.

Aktuelle und rechtsverbindliche Auskünfte geben die zuständigen unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete

In einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet gelten laut Sächsischem Wassergesetz (SächsWG) bestimmte Auflagen, welche eine Verschärfung der Hochwassergefahr durch bauliche Tätigkeiten oder anderes verhindern sollen.Die hier dargestellten Überschwemmungsgebiete sind nach § 72 SächsWG kraft Gesetz und nach § 76 WHG durch Rechtsverordnung ermittelt und festgesetzt worden.

Überschwemmungsgefährdete Gebiete

Überschwemmungsgefährdete Gebiete sind Gebiete, die erst bei Überschreiten eines 100-jährlichen Hochwasserereignisses überschwemmt werden oder die bei Versagen von Deichen oder anderen Hochwasserschutzanlagen, die mindestens vor einem 100-jährlichen Hochwasser schützen sollen, überschwemmt werden.

Gebiete in denen durch Überschwemmungen erhebliche Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entstehen können, werden als überschwemmungsgefährdete Gebiete ermittelt, in Kartenform dargestellt und veröffentlicht. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete, die mit Blick auf einen verbesserten Hochwasserschutz aufgehoben wurden, gelten ebenfalls als überschwemmungsgefährdete Gebiete. In den in Kartenform dargestellten und veröffentlichten überschwemmungsgefährdeten Gebieten gelten laut Sächsischem Wassergesetz (SächsWG) bestimmte Auflagen, die Hochwasserschäden vermindern und eine Erhöhung des Schadenpotenzials minimieren sollen.

Die hier dargestellten überschwemmungsgefährdeten Gebiete sind:

  • nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 SächsWG Gebiete, die bei einem HQ > HQ100 überschwemmt werden,
  • nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 SächsWG Gebiete, die beim Versagen von Hochwasserschutzanlagen für ein HQ ≥ HQ100 überschwemmt werden,
  • nach § 75 Abs. 3 SächsWG Überschwemmungsgebiete, die mit Blick auf einen verbesserten Hochwasserschutz durch öffentliche Hochwasserschutzanlagen aufgehoben werden und kraft Gesetzes in ihrem bisherigen räumlichen Umfang als überschwemmungsgefährdete Gebiete gelten.

Kartenanwendung in iDA

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdete Gebiete

Die Bereitstellung erfolgt auf dem Webserver des LfULG und kann einige Minuten dauern. Sie werden per Mail benachrichtigt, wann und wo die Daten für Sie bereitgestellt wurden. Die Daten werden im Shape-Format (ETRS89 / UTM Zone 33N) erstellt und auf dem Server 7 Tage zum Download vorgehalten.

Datensatz:
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Mit Auswahlfeld entfernen. gekennzeichnete Selektionskriterien werden bei der Datenselektion berücksichtigt. Durch das Klicken auf Auswahlfeld hinzufügen. wird dieses Selektionskriterium aktiviert. Es kann maximal ein Kriterium aktiviert sein. Wenn kein Kriterium aktiviert ist, wird der Datenbestand von ganz Sachsen bereitgestellt.


QGIS Projekt

Hier haben Sie die Möglichkeit ein QGIS-Projekt mit den festgesetzten Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefährdeten Gebieten herunterzuladen. In diesem QGIS-Projekt ist der entsprechende REST-Feature-Service eingebunden und als Hintergrundkarte der WebAtlas vom GeoSN. Benötigen Sie einen Einstieg in QGIS, können Sie über die folgenden Nutzeranleitung ober das QGIS Benutzerhandbuch im Internet einen Schnelleinstieg vornehmen.

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