Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet Verschlechterungen der Erhaltungszustände von Lebensraumtypen und Arten zu vermeiden bzw. günstige Erhaltungszustände zu sichern oder wieder herzustellen. In Managementplänen werden entsprechende Maßnahmen formuliert.
Die Daten sind in Behandlungsgrundsätze (s. u.) und detaillierte flächenspezifische Maßnahmen unterschieden. Die Behandlungsgrundsätze gelten jeweils für alle Flächen eines Lebensraumtyps bzw. alle Habitatflächen einer Anhang II-Art in einem FFH-Gebiet bzw. auf einer Teilfläche eines FFH-Gebietes.
Je nach Größe sind die Objekte als Polygon, Linie oder Punkt dargestellt. Bei der Planerstellungung fanden unterschiedliche Kartengrundlagen Verwendung. Bis 2010 wurde hauptsächlich auf topografischen Karten im Maßstab 1:10.000 abgegrenzt. Seitdem dienen zunehmend Luftbilder als Grundlage. Außerhalb der FFH-Gebiete erfolgte im Rahmen der Managementplanung nur in Ausnahmefällen eine Festlegung von Maßnahmen.
Die WMS-Dienste sind nur bedingt zur Darstellung geeignet, da mehrere Objekte übereinander liegen können und im WMS jeweils nur eine Information ausgegeben wird. Die vollständigen Inhalte sind über den WFS-Dienst und den ArcGIS-FeatureServer (REST-Dienst) verfügbar.